AGB
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen
Matthias Wenner e.K., Lessingstr. 8, 01705 Freital
und ihren Kunden über die Webseite www.metallspind-direkt.de
.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsgegenstand – Anfrageshop
(1) Die auf der Webseite dargestellten Produkte stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Angebotsanfrage.
(2) Über das Anfragekorb-System können Produkte zusammengestellt und über das Formular
„Kostenloses Angebot anfordern“ unverbindlich angefragt werden.
(3) Mit Absenden der Anfrage gibt der Kunde kein Vertragsangebot, sondern lediglich eine Anfrage zur Erstellung eines Angebots ab.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Auf Basis der Anfrage erstellen wir ein individuelles, verbindliches Angebot in Textform, zum Beispiel per E-Mail.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn
- der Kunde unser Angebot innerhalb der angegebenen Frist schriftlich, zum Beispiel per E-Mail, annimmt und
- wir diese Annahme durch eine Auftragsbestätigung bestätigen.
(3) Für die Durchführung des Vertrages gelten ergänzend die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(4) Technische oder inhaltliche Änderungen gegenüber der Anfrage bleiben vorbehalten.
(5) Nach Vertragsschluss erhält der Käufer im Rahmen der Auftragsabwicklung ergänzende Hinweise zur Warenannahme und Prüfung von Lieferungen. Der Käufer verpflichtet sich, diese Hinweise bei der Warenannahme zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die mit der Warenannahme beauftragten Personen entsprechend informiert werden.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer zzgl. Versand- und ggf. Montagekosten.
(2) Rechnungen werden ausschließlich elektronisch per E-Mail übermittelt.
(3) Zahlungen sind per Banküberweisung oder Barzahlung bei Abholung möglich.
(4) Kauf auf Rechnung ist ausschließlich für öffentliche Einrichtungen möglich.
(5) Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von
9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Verzugspauschale von 40 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB.
§ 5 Lieferung, Gefahrübergang
§ 6 Transportschäden und Mängelanzeige
(1) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unmittelbar bei Anlieferung und vor Unterzeichnung des Abliefernachweises vollständig auf Transportschäden zu prüfen.
(2) Vor dem Entfernen der Verpackung sind aussagekräftige Fotos der angelieferten Ware anzufertigen. Hierzu gehören insbesondere Gesamtaufnahmen der Palette, Fotos aller Seiten, der Oberseite, des Versandetiketts sowie gegebenenfalls sichtbarer Beschädigungen der Verpackung.
(3) Anschließend ist die Verpackung im Beisein des Fahrers vollständig zu entfernen. Eine reine Sichtprüfung der Verpackung genügt nicht. Sämtliche gelieferten Produkte sind vollständig auf Beschädigungen zu kontrollieren.
(4) Werden Beschädigungen festgestellt, sind diese unverzüglich auf dem Abliefernachweis konkret zu vermerken und nach Möglichkeit zusätzlich im elektronischen Empfangssystem (Handscanner) des Frachtführers erfassen zu lassen.
(5) Festgestellte Schäden sind vollständig fotografisch zu dokumentieren. Hierzu gehören insbesondere Übersichtsaufnahmen der Ware, Detailaufnahmen der Beschädigungen, Fotos der Verpackung, der Palette sowie des Typenschildes.
(6) Der Abliefernachweis darf grundsätzlich erst nach Abschluss der vollständigen Warenprüfung unterzeichnet werden.
(7) Verdeckte Transportschäden, die trotz ordnungsgemäßer Durchführung der vorstehenden Prüfpflichten nicht erkennbar waren, sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen nach Ablieferung, schriftlich unter Beifügung der vollständigen Dokumentation anzuzeigen.
(8) Die Transportverpackung einschließlich Palette, Kantenschutz und sämtlichem Verpackungsmaterial ist bis zur vollständigen Klärung des Schadens aufzubewahren und darf ohne unsere Zustimmung nicht entsorgt werden.
(9) Verletzt der Käufer die vorstehenden Mitwirkungs- und Prüfpflichten, insbesondere durch eine unterlassene oder verspätete Prüfung, eine fehlende Dokumentation oder die Unterzeichnung des Abliefernachweises vor Abschluss der Warenprüfung, kann dies die Durchsetzung von Ansprüchen wegen Transportschäden erheblich erschweren oder ausschließen. Der Käufer trägt in diesem Fall die Beweislast dafür, dass ein später geltend gemachter Schaden bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war.
(10) Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB bleiben unberührt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
§ 8 Gewährleistung (B2B)
§ 9 Haftung
(1) Wir haften uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen Schaden.
(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Sitz, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.












